1. Unfallfreiheit
Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei.
2. Bagatellschaden
Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet.
3. Unfallwagen
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die Primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte.
Zusammenfassung
Jedes Fahrzeug, das einen Schaden, der grösser ist als ein Bagatellschaden (z.B. kleine Parkbeule), erlitten hat, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung "nicht unfallfrei" darf aber nicht mit dem Ausdruck "Unfallwagen/Unfallfahrzeug" verwechselt werden.
Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträgier, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden.